Gerade hier ist eine Privathaftpflichtversicherung unerlässlich. Meist ist diese Sparte in der Haushaltsversicherung inkludiert, wobei Kinder und Jugendliche häufig in den Verträgen der Eltern mitversichert sind. Hier gilt es jedoch gewisse Altersgrenzen zu beachten, weshalb eine laufende Prüfung des Versicherungsschutzes anzuraten ist.

Sollten Personen keine Mitversicherung aufweisen und auch selbst keinen Privathaftpflichtvertrag besitzen, so ist rasches Handeln gefordert. Eine Haftpflichtversicherung kann gegen eine geringe Prämie bei beinahe allen Versicherungsanstalten abgeschlossen werden und schützt so vor teilweise existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen.