Gerade im Bereich der Kreditfinanzierung werden Ablebensversicherungen als Absicherung für das geliehene Kapital verlangt. Hierbei ist das Produkt eigentlich selbsterklärend, es leistet im Todesfall der versicherten Person einen gewissen Geldbetrag an die Begünstigten. Aber eine Ablebensversicherung sollte nicht zur Kreditabsicherung abgeschlossen werden. Gerade Familien mit Kindern sollten sich über die Zukunft ihrer Liebsten Gedanken machen.
Die zu bezahlende Prämie hängt neben Alter, Versicherungssumme und Laufzeit unter anderem auch davon ab, ob es sich bei der versicherten Person um einen Raucher oder Nichtraucher handelt. Raucher haben in diesen Fällen mit nicht unwesentlichen Prämienzuschlägen zu rechnen.

Da auch mit Selbstmorden der versicherten Person gerechnet werden muss, ist es unerlässlich, eine so genannte Unanfechtbarkeitsklausel zu vereinbaren. Diese garantiert Leistungen auch im Falle eines selbstgewählten Ablebens.

Zusätzlich zu Leistungen im Todesfall bieten einige Versicherungsgesellschaften Mehrleistungen wie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, bei welchen die Versicherung die Prämienzahlung im Falle von Berufsunfähigkeit übernimmt. Eine weitere Zusatzleistung wäre die Auszahlung eines Fixbetrags, sollte die versicherte Person an Krebs oder anderen schweren Leiden (Dread Disease) erkranken.

Die Ablebensversicherung stellt aufgrund der geringen Prämien eine leistbare Vorsorgeversicherung dar, welche Begünstigte im Schadenfall beim Überwinden einer schwierigen Zeit unterstützen kann.