Es ist grundsätzlich unerheblich, wer für die Versicherung der transportierten Güter aufkommt – dies kann einerseits der Unternehmer selbst, aber andererseits auch der Spediteur sein.
Versicherbar ist der Transport mittels Bahn, Kraftfahrzeugen, Flugzeugen oder Schiffen.
Rechtliche Grundlage sind die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen, kurz AÖTB, wobei zwischen einer vollen und einer eingeschränkten Deckung unterschieden wird. Die volle Deckung erstreckt sich auf alle Gefahren, welche nicht per AÖTB ausgeschlossen sind, die eingeschränkte Deckung stellt mehr eine Mindesthaftung dar, welche nur gewisse angeführte Gefahren wie etwa Feuer, Lawinen, Erdbeben, etc. versichern.

Die Transportversicherung als solches stellt einen überaus komplexen Bereich der Versicherungswirtschaft dar und sollte deshalb für jedes Unternehmen als solches einzeln analysiert werden. So bestehen beim Transport von Mineralöl sicherlich andere Gefahren als beim Transport von Lebensmitteln, weshalb ein abgestimmtes Bedingungswerk unerlässlich ist.